Wichtige Information zum CheckUp 35
02.04.2019
Aufgrund neuer Regelungen wird das Untersuchungsintervall der Vorsorgeuntersuchung für gesetzlich Versicherte der Check Up 35 ab 01.04.19 auf alle drei Jahre geändert.. Alle gesetzlich Versicherten zwischen 18 und 35 Jahren, haben einen einmaligen Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Praxispersonal.